Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten oder Regisseurinnen und Regisseure mit (Wohn-)Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, Körperschaften (zum Beispiel eingetragene Vereine), die gewerbsmäßig die Vermarktung von Filmen, Serien oder sonstigen audiovisuellen Inhalten betreiben, Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben oder Filmfestivals, Filmveranstaltungen und Filmreihen in Hessen ausrichten, Studierende der hessischen Hochschulen auf Empfehlung der zuständigen Dozentinnen und Dozenten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss ein qualitativ förderwürdiges Projekt erwarten lassen. Wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb oder Medien durchführen, muss dieses einen ?Hessen-Effekt? aufweisen oder es muss ein besonderes kulturelles und/oder kulturwirtschaftliches Interesse des Landes Hessen an dem Projekt bestehen. Die Kosten Ihres Projekts müssen branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert sein. Sie müssen die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Rechte sowie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen. Für Industrie-, Werbe- oder Imagefilme oder ähnliche Projekte erhalten Sie keine Förderung. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie deren Tochterunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent halten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.