Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein
Land
Hessen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben in der hessischen Weinwirtschaft planen, durch die die Erzeugung an die Marktnachfrage angepasst wird und die Qualität des Weins gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie Betriebe, deren Rebflächen in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst sind und die die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Rebflächen ausüben, und für Investitionsvorhaben Weinbaubetriebe, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme in einem hessischen Weinanbaugebiet handeln. Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachweisen. Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Programmbereichs. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.