Fördermelder

Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft

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Sachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder als Betrieb der Fischerei oder Aquakultur durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterung Schäden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass ein Elementarereignis stattgefunden hat. Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals Ihres Unternehmens beträgt. Ihr forstwirtschaftliches Unternehmen wird nur dann gefördert, wenn das forstwirtschaftliche Potenzial zu mindestens 20 Prozent zerstört wurde. Ihr Schaden beträgt mindestens EUR 5.000. Der Elementarschaden muss durch die Gemeindeverwaltung bestätigt werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.