Fördermelder

Holz Innovativ Programm (HIP)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungHandwerkZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Programms ?Innovation und Energiewende? ? Zuwendungsverfahren. Ihr Vorhaben muss dazu beitragen, die Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung von Holz zu ermöglichen und zu verbessern. Sie müssen die Maßnahme in Baden-Württemberg durchführen. Die Zweckbindungsfrist für Bauten und bauliche Anlagen beträgt regelmäßig 15 Jahre, bei Investitionen im Übrigen regelmäßig 5 Jahre. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU .

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.