IBB Altersgerecht Wohnen
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren, Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Ort Ihrer Investition liegt in Berlin. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie bankübliche Sicherheiten stellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.