IBB Energetische Gebäudesanierung
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben für das Wohngebäude vor mindestens 5 Jahren einen Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet. Sie müssen für den Kredit grundsätzlich bankübliche Sicherheiten bieten. Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben ist ausgeschlossen. Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.