IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Land
Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die umfängliche energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO 2 -Emissionen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen. Sie müssen die Arbeiten durch Fachunternehmen durchführen lassen. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss Ihr Objekt erstmals mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichen. Ihre Sanierungsmaßnahmen müssen den in der Anlage zur ?Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Wohngebäude ( BEG WG)? festgelegten technischen Mindestanforderungen für eine Effizienzhaus-Stufe in der Fassung vom 9.12.2022 entsprechen. Sie müssen einen gültigen Energieausweis (Bedarfsausweis) vorlegen, der die Einstufung der zu fördernden Wohneinheiten in die jeweiligen Energieeffizienzklassen aufzeigt. Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Nicht förderfähig sind der Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowie mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger).
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.