IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein kleines Unternehmen neu gründen wollen oder in den letzten 5 Jahren gegründet haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt. Bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien sind nicht antragsberechtigt. Die IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen sind an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen. Ihr Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben, nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben und es darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein. Sie müssen einen qualifizierten und projektbezogenen Businessplan mit Investitions- und Kostenplan sowie Finanzierungsplan vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.