Fördermelder

IFB -Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Land

Hamburg · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie sowie damit verbundener notwendiger Sanierungspflicht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz ? HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank ( IFB -Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.