Fördermelder

IFB -Förderkredit Kultur

Land

Hamburg · LandesförderungKultur KreativwirtschaftDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Kultureinrichtungen modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die im Kulturbereich als juristische Person tätigen Träger beziehungsweise Eigentümer mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Bauvorhaben muss von kulturpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein. Sie müssen Ihre Maßnahme auf einem Grundstück innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Das Bauvorhaben darf nicht durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne infrage gestellt sein. Sie müssen sicherstellen, dass die Maßnahme bei Neubau, Umbau oder Erweiterung für mindestens 20 Jahre genutzt wird. Im Fall einer Grundinstandsetzung, Modernisierung oder Erstausstattung/Einrichtung müssen Sie eine Nutzung für mindestens 10 Jahre sicherstellen. Sie müssen in wirtschaftlich transparenten und gefestigten Strukturen arbeiten sowie eine langfristige Nutzung des Bauobjekts aktuell oder zukünftig sicherstellen. Sie müssen sich mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent beteiligen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.