Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Forschungsvereinigung Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen. Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der IGF Projektideen einbringen. Sie werden in die Projektsteuerung und gegebenenfalls bei Normungsaktivitäten einbezogen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Forschungsvorhaben müssen unternehmensübergreifend ausgerichtet sein, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung von modernen Technologien erwarten lassen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftliche Vorteile bringen, Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten, die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen. Bei Projektauswahl, Projektmanagement und Erfolgskontrolle gelten die Qualitätsstandards gemäß der Leitlinien für die Industrielle Gemeinschaftsforschung. Für das Forschungsvorhaben müssen Sie einen projektbegleitenden Ausschuss bilden, der aus mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft besteht und dem mindestens 3 interessierte kleine oder mittlere Unternehmen angehören. Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines Forschungsvorhabens sollte nicht mehr als 3 Jahre betragen. Es soll eine Eigenbeteiligung der Wirtschaft in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung erbracht werden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.