Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ? CORNET
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Zusammenschluss von Unternehmen Forschungsvorhaben gemeinsam mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungseinrichtungen, die zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen ?Otto-von-Guericke? e.V. (AiF) sind, sowie Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, die sich an der Ausschreibung beteiligen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: An Ihrem Projekt müssen Unternehmensverbände aus mindestens 2 Ländern und Regionen Europas beteiligt sein. Für das Forschungsvorhaben müssen Sie einen projektbegleitenden Ausschuss bilden, der aus mindestens 3 Vertretern der Wirtschaft besteht und dem mindestens 3 interessierte kleine oder mittlere Unternehmen angehören (abhängig von nationalen Förderkriterien). Zwischen den Beteiligten muss eine transnationale Vereinbarung über die Zusammenarbeit bestehen. Die Forschungsergebnisse müssen international verbreitet werden und allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Forschungsvorhaben, die bereits aus anderen technologieorientierten Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.