Infrakredit Breitband
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Bayern · LandesförderungInfrastrukturDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zum Breitbandausbau für schnelles Internet planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihr Vorhaben eine Zuwendung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erhalten. Oder Ihr Vorhaben wird nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 gefördert. Die Förderung erfolgt auf Basis der BayGibitR beziehungsweise der KofGibitR 2.0. Das Darlehen wird vorhabensbezogen vergeben. Sie bekommen keine Förderung, wenn gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet sind oder Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind Ihr Vorhaben der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entspricht.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.