Fördermelder

Infrakredit Energie

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Bayern · LandesförderungInfrastrukturDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie kommunale Infrastrukturmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind bayerische kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von null haben und an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen nicht beteiligt sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Darlehen wird vorhabensbezogen vergeben. Ihre Investitionsmaßnahmen ? außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger ? führen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent. Sie lassen die mit der Maßnahme erreichbare jährliche Energieeinsparung von einer oder einem fachkundigen Dritten (zum Beispiel ein externes Planungsbüro oder Anlagenherstellende) oder Sachverständigen nachweisen. Bei Vorhaben zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger genügt als Nachweis eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, denen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) zugrunde liegt, die energetische Sanierung beziehungsweise Neuerrichtung kommunaler Gebäude sowie der Erwerb von Grundstücken. Sind gegen Sie als Antragstellerin und Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung nicht möglich. Nicht gefördert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder kommunale Zweckverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU -beihilferechtlichen Sinne ausüben. Nicht unterstützt wird die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.