Infrakredit Kommunal
Land
Bayern · LandesförderungInfrastrukturDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Bayern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können, ein Risikogewicht von null haben und an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen nicht beteiligt sind. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sind gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beabsichtigt, beantragt, zugelassen oder eingeleitet, ist eine Förderung ausgeschlossen. Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb Bayerns durchführen. Ihre Investitionen müssen mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe für den Gebäudesektor vereinbar sein. Sie erhalten keine Förderung für Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder kommunale Zweckverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU -beihilferechtlichen Sinne ausüben. Nicht unterstützt werden die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen, und Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.