Fördermelder

Inklusion durch Bildung und Teilhabe

Land

Niedersachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune, Bildungseinrichtung oder als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt planen, das die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften, rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Sitz, die Betriebsstätte der Unternehmen, deren Beschäftigte an Ihrem Projekt teilnehmen, und der Ort der Durchführung des Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert haben. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring -Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.