Inklusion in der Erwachsenenbildung (Inklusionsrichtlinie)
Land
Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Bildungseinrichtung für Erwachsene durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Landesorganisationen wie die Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V. (LOFT) und der Thüringer Volkshochschulverband e.V. (TVV). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Eigenanteil bei der Finanzierung der Maßnahmen erbringen und die Voraussetzungen für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb der geförderten Technik schaffen. Wenn Sie einrichtungs- und trägerübergreifende Konzepte planen, können diese möglicherweise vorrangig gefördert werden. Bei Baumaßnahmen müssen Sie die technischen Baubestimmungen für die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1) einhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.