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Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler innovativ in Wirtschaftsgüter und damit verbundene Dienstleistungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft und der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Investition in Thüringen vornehmen. Ihre Investition kann aus einem Einzelprojekt oder Teilprojekten bestehen. Ihre Teilprojekte müssen klar zu unterscheiden und getrennt voneinander durchführbar sein. Als junges Unternehmen im 1. Gründungsjahr müssen Sie den Innovationscharakter in den Vordergrund stellen. Ihre Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Sie müssen Ihr Vorhaben kurzfristig beginnen und innerhalb von 24 Monaten abschließen können. Für Wirtschaftsgüter und die erforderlichen baulichen Investitionen beziehungsweise Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen Sie mindestens 3 Vergleichsangebote vorlegen Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Wirtschaftsgüter müssen in dieser Zeit in Ihrer Thüringer Betriebsstätte verbleiben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.