Fördermelder

Innovation in Brandenburg (IiB)

Land

Brandenburg · LandesförderungForschung Innovation ThemenspezifischZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Mehrländerforschungseinrichtungen sowie Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Sie müssen die geförderten Gebäude und Geräte mindestens 5 Jahre nach Erhalt der Abschlusszahlung für den Zuwendungszweck nutzen und die Geräte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, Sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.