Fördermelder

Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Für die Innovationsförderung des BMEL gelten folgende Bedingungen: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es besteht ein großes Bundesinteresse, dass Sie Ihr Vorhaben durchführen. Sie können grundsätzlich eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nachweisen. Sie haben die notwendige Qualifikation, Mitarbeitenden und Betriebsmittel, um das Vorhaben durchzuführen. Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichem Nutzen. Ihr Projekt wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.