Innovationsfonds ? Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Bereich rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften, Forschungseinrichtungen und Vertragsparteien der Versorgungsverträge. Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Ihre Arbeiten müssen für die Versorgungsqualität Relevanz besitzen und Versorgungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung mindern. In dem Bereich neuer Versorgungsformen können Sie die Optimierung der Zusammenarbeit von Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen gewährleisten sowie die Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen. Im Bereich der Versorgungsforschung gewährleisten Sie wissenschaftliche und methodische Qualität. Antragstellende sind durch Qualifikation und Vorerfahrungen ausgewiesen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V .
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.