Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz
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Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein kleines, innovatives Technologieunternehmen gründen oder gegründet haben, kann der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Kapital in Form einer Beteiligung zur Verfügung stellen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister darf zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Sie müssen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, die durch ihren innovativen Charakter und ihren technologischen Fortschritt den Bedarf eines Marktes erfüllen und nach Möglichkeit patentrechtlich oder urheberrechtlich schutzfähig sind, das wirtschaftliche Potenzial, die technologisch-innovative Qualität des Vorhabens sowie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Ihrer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte nachweisen, den innovativen Kern des Projekts im Unternehmen selbst erarbeiten, mit der Ertragskraft Ihres Unternehmens und Ihren fachlichen und kaufmännischen Kenntnissen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Von einer Beteiligung ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits Gewinne ausgeschüttet haben, durch einen Zusammenschluss gegründet wurden oder die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.