Innovationsfonds SH
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie ein innovatives Unternehmen gegründet haben oder die Gründung eines solchen Unternehmens planen oder Innovationen in Ihrem Betrieb umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem Innovationsfonds SH bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) im Sinne der KMU -Definition der EU mit Geschäftssitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ). Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.