Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren zu planen, zu entwickeln, umzusetzen oder weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für den Innovationsgutschein BW kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, Existenzgründende in der Vorgründungsphase sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung, für den Innovationsgutschein Start-up BW: Existenzgründende, die in Baden-Württemberg gründen werden (Vorgründungsphase), sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung, für den Innovationsgutschein Hightech BW: KMU , die älter als 5 Jahre sind und die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, außerdem vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen. Sie bekommen die Förderung grundsätzlich nur für Entwicklungsleistungen im vorwettbewerblichen Bereich. Ihr Unternehmen muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal gegründet worden sein, beispielsweise durch Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt oder Ähnliches. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen durch Betriebsangehörige, unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder, klassische Unternehmensberatungen (beispielsweise Strategie- oder Organisationsberatung beziehungsweise betriebswirtschaftliche Beratung) und Unternehmercoachings, Outsourcing von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die üblicherweise betriebsintern ablaufen, die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen, der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.