Innovationskredit 4.0
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt planen oder als innovatives Unternehmen investieren möchten oder Betriebsmittelbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben, zu entwickelnde/geänderte Geschäftsmodelle oder innovative Unternehmen erfüllen, Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie mit ihm nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können. Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.