Fördermelder

Innovationsstarter Fonds ? Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen

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Hamburg · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg ein Startup haben, das nicht älter als 5 Jahre ist, und Sie die Umsetzung innovativer Geschäftsideen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen Risikokapital erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Ihr Klein- oder Kleinstunternehmen (gemäß der Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der EU ) darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht aus einer Unternehmensübernahme oder einem Zusammenschluss hervorgegangen sein. Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Unternehmens in einer der folgenden Formen nachweisen: Ein externes Gutachten oder das Fondsmanagement der IFB Innovationsstarter GmbH bestätigen, dass die zu entwickelnden Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolges in sich tragen. Die Forschungs- und Entwicklungskosten Ihres Unternehmens müssen in mindestens einem der 3 Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 Prozent der gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben. In den 3 Jahren vor Gewährung der Förderung hat Ihr Unternehmen bereits an europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen teilgenommen und Auszeichnungen oder Förderungen erhalten. Mehr als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile sollen sich vor Abschluss der Erstbeteiligung des InnoStarterFonds im Eigentum der wesentlichen Know-how-Träger befinden. Keine Förderung erhalten: Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die mit der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse befasst sind und Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.