Fördermelder

Integration unternehmen! ? Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen planen, mit denen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind antragsberechtigt als Integrationsunternehmen und Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Absatz 1 Sozialgesetzbuch ( SGB ) IX sowie als deren Rechtsträger, falls diese rechtlich unselbstständig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investitionen führen zur Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben für schwerbehinderte Menschen gemäß § 215 SGB IX. Sie müssen Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem die Bau- oder Beschaffungsmaßnahme durchgeführt wird. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erbringen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.