Fördermelder

Integration von Migranten

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern als Erstempfänger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Migrantinnen und Migranten mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge, falls es ungeachtet ihres zunächst vorübergehenden Aufenthaltes geboten ist. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, auf dessen oder deren Gebiet Sie das Projekt durchführen, muss den Bedarf für das Projekt bestätigen. Sie müssen die Maßnahme durch geeignete Fachkräfte durchführen lassen. Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder dem Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Qualifizierung erforderlich. Ihr Eigenanteil und die Beteiligung der Landkreise oder kreisfreien Städte müssen zusammen mindestens 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich verbands- oder vereinsinterner Arbeit dienen oder Gegenstand anderer Landeszuschüsse sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.