Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten einstellen möchten, die oder der Sie bei der Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (Kommunen). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der beziehungsweise die einzustellende Integrationsbeauftragte ist im Allgemeinen für alle integrationspolitischen Belange der Kommune zuständig und nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteurinnen und Akteure, Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks, Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans, Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Regeldienste, Information in den zuständigen Gremien der Kommune. Die/der Integrationsbeauftragte verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder über einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.