Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Gemeindeverband neue, auch grenzüberschreitende Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen oder bestehende Kooperationen erweitern möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Kooperationsprojekt stellt eine erstmalige Zusammenarbeit in dem geförderten Aufgabenbereich dar. Bei Ihren Vorhaben muss es sich um wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung handeln. Ihre Kooperation muss auf Dauer, mindestens jedoch auf den Bestand von 5 Jahren angelegt sein. Ihre Kooperation führt zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mindestens 15 Prozent pro Jahr oder zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots oder leistet einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können. Es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.