INVEST ? Zuschuss für Wagniskapital
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Worum es geht
Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen auf der Suche nach Kapital sind und Sie als private Investorin oder privater Investor Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Erwerbszuschuss oder einen Exitzuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die neu ausgegebene Anteile an einem innovativen, kleinen Unternehmen erwerben oder die ihre Anteile an einem Unternehmen veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde. Die natürliche Person kann sich im Rahmen des Erwerbszuschusses einer Beteiligungsgesellschaft bedienen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Investorin oder Investor müssen Sie die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen. Für den Erwerbszuschuss gelten folgende Voraussetzungen: Das Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft, maximal 7 Jahre alt und hat seinen Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Das Unternehmen muss hauptsächlich in einem innovativen Geschäftsfeld fortlaufend wirtschaftlich aktiv sein. Sie müssen neu ausgegebene Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und von eigenem Geld erwerben. Ihr Anteilserwerb muss wirtschaftlich motiviert sein, auf Grundlage eines Business -Plans erfolgen und es ist eine realistische Ausstiegsstrategie zu verfolgen. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Zwischen Ihnen und dem Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden. Die Anteilsausgabe darf erst nach Ihrer Antragstellung erfolgen. Bei Anteilsausgabe vor Bewilligung tragen Sie das Risiko einer möglichen Nichtbewilligung. Sie müssen die Beteiligung für mindestens 3 Jahre halten. Der Kaufpreis der Anteile beträgt mindestens 10.000 EUR . Sie oder eine Ihnen nahestehende Person darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein. Für den Exitzuschuss gelten folgende Voraussetzungen: Das Unternehmen muss nach dem 01.01.2017 bereits durch Zahlung eines Erwerbszuschusses gefördert worden sein. Sie veräußern die Anteile frühestens 3 Jahre und spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile muss mindestens 2.000 EUR betragen. Sie als Investorin oder Investor müssen eine natürliche Person sein, die auch den Erwerbszuschuss für diese Anteile erhalten hat.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.