InvestEU (2021?2027)
Eu
Europäische Union · EUDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Das InvestEU-Programm stellt langfristige Finanzmittel bereit und soll damit die Erholung aus tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krisen unterstützen. Wenn Sie sich als Durchführungspartner beteiligen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EU -Garantie erhalten. Die EU -Garantie kann bei zahlreichen Arten von Finanzierungen zur Absicherung der Risiken eingesetzt werden.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen. Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein. Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einem EU -Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland. Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, die die EU beziehungsweise einzelne Mitgliedsstaaten als Ganzes betreffen. Vorhaben müssen von herausragender Bedeutung sein, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine optimierte Anpassungsfähigkeit der handelnden Akteure und die Stärkung der strategischen Wertschöpfungsketten. Das Vorhaben darf nicht von der Förderung ausgeschlossen sein. Förderausschlüsse sind in Anhang V Abschnitt B zusammengefasst.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.