Fördermelder

Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)

Bund

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Worum es geht

Wenn Sie als national bedeutsame Kultureinrichtung in Deutschland in Ihre nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Weitere Voraussetzungen: An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse. Sie berücksichtigen bei Ihren Investitionsmaßnahmen Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere den ressourcen- und klimaschonenden Einsatz von Materialien und die Verbesserung der ökologischen Bilanz des laufenden Betriebs. Sie berücksichtigen neben den Grundsätzen der BKM auch die geltenden einschlägigen Landeshaushaltsordnungen und die erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie haben mit Ihrem Vorhaben vor der Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnen. Ihre Gesamtfinanzierung ist gesichert. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen, Eröffnungsfeiern sowie die Finanzierung laufender Personal-/Sachausgaben einschließlich Folgekosten sowie Projekte, deren alleiniger Zweck Planungen und Voruntersuchungen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.