Fördermelder

Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Investitionen planen, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr geplantes Vorhaben ist nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) grundsätzlich als Bauinvestition förderfähig. Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Sie schließen Ihr Vorhaben bis zum 30.6.2024 ab. Bei Baumaßnahmen halten Sie eine Zweckbindung von 25 Jahren ein. Sie müssen die Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme, die in Ihrem Gebiet durchgeführt werden wird, gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) feststellen. Die geförderte Kindertageseinrichtung erfüllt bei Inbetriebnahme auch die übrigen Fördervoraussetzungen des BayKiBiG. Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.