Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie für substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen
Land
Saarland · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger in zusätzliche Betreuungsplätze in Ihrer Kindertageseinrichtung beziehungsweise in der Kindertagespflege oder in die Sanierung Ihrer Kindertageseinrichtung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die kommunalen Gebietskörperschaften sowie andere Träger von Kindertageseinrichtungen, soweit diese über eine Anerkennung des örtlich zuständigen Jugendamtes verfügen. Ausstattungsinvestitionen können nur von Personen beantragt werden, die im Besitz einer mindestens noch 3 Jahre gültigen Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII) sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Förderkriterium der Zusätzlichkeit erfüllen Betreuungsplätze, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. Sie müssen Ihre Maßnahmen zwischen dem 1.1.2019 und 31.12.2023 umsetzen. Ihr Investitionsvorhaben muss in der zwischen den Jugendhilfeträgern und dem Ministerium für Bildung und Kultur abgestimmten Entwicklungsplanung enthalten sein. Ihre Ausstattungsinvestitionen müssen der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertagespflege dienen. Sie halten im Bereich der Kindertageseinrichtungen die vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen ein. Sie stellen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicher.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.