Investitionsfinanzierung
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe ein Investitionsvorhaben im ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie setzen Ihr Investitionsvorhaben im ländlichen Raum Baden-Württembergs um. Als ländlicher Raum gelten alle Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder in der Region Stuttgart (mit den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) alle Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) oder selbstständige freiberufliche Tätigkeit ausüben. Um den Nachhaltigkeitsbonus zu bekommen, müssen Sie folgende definierte Klimaschutzkriterien erfüllen, die stufenweise aufeinander aufbauen und die perspektivisch in den kommenden Jahren anzupasssen sind: Stufe 1: Sie haben eine CO2 -Bilanz für Ihr Unternehmen erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Treibhausgase, Stufe 2: Sie haben zusätzlich für Ihr Unternehmen ein Reduktionsziel für CO2 und andere Treibhausgase festgelegt und einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung dieser Ziele erstellt. Externe Sachverständige müssen Ihnen die Einhaltung dieser Klimaschutzkriterien schriftlich bestätigen. Nicht gefördert werden Existenzgründende, Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.