Fördermelder

Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)

Land

Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und eine Bürgschaft erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU und deren Zusammenschlüsse sowie Kooperationen und operationelle Gruppen. Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seines Umsatzes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Zusätzlich gelten folgende Besonderheiten: Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und des Gartenbaus. Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren anwenden. Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Betriebssitz Ihres Unternehmens in Thüringen und der Investitionsort in einem angrenzenden Bundesland liegt und einen territorialen Bezug zum Betriebssitz hat. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben. Detailregelungen zu besonderen Anforderungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms und zu Positivlisten gibt die Thüringer Aufbaubank ( TAB ) im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens bekannt. Darüber hinaus gelten für die einzelnen Programmteile spezifische Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.