Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Bayern)
Bund
Bayern · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter . Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Maßnahmen müssen nach Art. 10 BayFAG--Bayerisches Finanzausgleichsgesetz , BaySchFG--Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein. Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein. Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen. Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden. Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden. Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.