Fördermelder

Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur ? IKU

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem ?IKU ? Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen? unterstützen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln. Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben, Kapitalanlagen, Leasingfinanzierungen, Eigenleistungen, entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, Räume zur Glaubensausübung sowie Investitionen von politischen Parteien.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.