Fördermelder

Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie eine Baumaßnahme für Sportstätten planen, um den Hochleistungssport zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige Sportorganisationen und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Notwendigkeit der Baumaßnahme nachweisen. Zudem muss eine befürwortende Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes vorliegen. Beachten Sie bitte, dass bei Maßnahmen an Hochleistungssportstätten diese als Landesleistungsstützpunkt im besonderen Landesinteresse durch die für den Sport zuständige oberste Landesbehörde anerkannt sein müssen, bei Maßnahmen an Zuschauersportstätten ein befürwortendes und begründendes Votum des zuständigen Sportfachverbandes zu Standort und Dimensionierung der Sportstätte sowie des Zuschauerbauwerks und die Darstellung der regelmäßig stattfindenden beziehungsweise geplanten Sportveranstaltungen im Rahmen des sportartspezifischen nationalen Wettkampfsystems beziehungsweise zur Anzahl geplanter beziehungsweise stattgefundener internationaler Wettkämpfe oder sonstiger erwarteter Sportgroßveranstaltungen vorliegen muss. Sie müssen sportfachlich erforderliche bauliche Anforderungen sowie immissions-, naturschutzrechtliche und sonstige Rechtsvorschriften einhalten. Beachten Sie bitte, dass Sie eine Förderung nur für Baumaßnahmen erhalten können, die nicht überwiegend kommerziell genutzt werden, es sei denn, die Maßnahme ist von außeordentlichem Landesinteresse und anders nicht zu realisieren. Im Einzelfall müssen Sie ergänzende kommunale oder Bundesmittel sowie eine Beteiligung Dritter mit eigenem Interesse am Förderzweck bereitstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.