Investitionszuschüsse zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Schulen in freier Trägerschaft
Land
Hamburg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als freier Träger einer Ersatzschule planen, das Schulgebäude energieeffizient zu sanieren oder umbauen zu lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragberechtigt sind die Träger von Ersatzschulen, die spätestens seit dem 1.1.2018 Finanzhilfe von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Das Schulgebäude liegt in einem von der Finanzbehörde gegenüber dem Bund als förderfähig definierten Stadtteil. Sie erbringen mindestens 15 Prozent Eigenanteil zur Deckung zuwendungsfähiger Ausgaben. Sie haben mit den Baumaßnahmen nach dem 31.12.2020 begonnen und werden sie bis zum 31.12.2025 abschließen. Im Jahr 2025 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2025 vollständig abgenommen wurden und die im Jahr 2025 vollständig abgerechnet werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.