Fördermelder

Investive Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Land

Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Baumaßnahmen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder die Ausstattung von Geschäftsstellen der Träger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als privater gewerblicher Träger werden Sie nicht gefördert. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und dauerhaft zweckentsprechende Verwendung und Unterhaltung der Einrichtung bieten. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. Sie müssen die fachlichen Vorschriften für Planung, Vergabe, Bau, Ausstattung und Betrieb beachten. Neu- oder Erweiterungsbauten sowie Ersatzneubauten müssen barrierefrei sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.