Fördermelder

Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr (?Ab aufs Rad-Förderrichtlinie?)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt trägt zur Erreichung der Ziele der Radstrategie Schleswig-Holsteins bei. Sie haben die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt. Ihr Vorhaben entspricht den gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit. Darüber hinaus muss Ihr investives Vorhaben im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes, eines Radverkehrskonzepts, Radnetzes oder touristischen Konzepts erfolgen, landesplanerische Vorgaben berücksichtigen und mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen abgestimmt sein, bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein, eine eigene verkehrliche oder touristische Bedeutung haben, grundsätzlich dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig ? einschließlich Winterdienst ? durch die Träger der Straßenbaulast zu betreiben und zu unterhalten sein. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei investiven Vorhaben 15 Jahre.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.