Fördermelder

Investkredit Kommunal Bayern

Land

Bayern · LandesförderungInfrastrukturDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Schulverbände in Bayern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mitfinanziert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres). Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Dies gilt auch, wenn Sie ein Tauschgrundstück erwerben, sofern dieser Kauf eng mit einem konkret anstehenden Investitionsvorhaben verbunden ist. Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb Bayerns durchführen. Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein sowie die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.