ISB Mittelstandskredit
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 5 Millionen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der Freien Berufe, die als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU gelten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als natürliche Person müssen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und zur Geschaftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein. Sie müssen das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchführen. Sie müssen über eine ausreichende Bonität verfügen. Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur, Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen sowie Finanzierung von Wohngebäuden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.