Fördermelder

Job4000 ? Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen

Land

Hamburg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder Schwerbehinderte aus einem Inklusionsbetrieb übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber in Hamburg. Die geförderten Arbeitsplätze müssen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben, die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten im Unternehmen erhöhen. Sie können die Förderung auch für Teilzeit-Arbeitsplätze erhalten. Die Wochenarbeitszeit muss dafür mindestens 15 Stunden umfassen und der Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden. Sie müssen hauptsächlich gesetzliche Leistungen in Anspruch nehmen, den Mindestlohn sicherstellen, die Zuschüsse bis zum 31.12.2036 abrufen. Bei neuen Arbeitsplätzen muss der zuständige Reha-Träger mindestens 2 Jahre lang Eingliederungszuschüsse gewähren.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.