Jugend für Entwicklungszusammenarbeit
Land
Brandenburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen eine praktische Mitarbeit in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten in Entwicklungsländern zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen. Incoming-Projekte müssen Sie als brandenburgische Organisation für Ihre ausländischen Partner beantragen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei dem Land, in dem die Begegnung stattfindet, muss es sich um ein außereuropäisches Entwicklungsland gemäß der Development Assistance Commitee-Liste (DAC) handeln. Sowohl bei Outgoing- als auch bei Incoming-Projekten müssen Sie ein qualifiziertes Programm vorlegen. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Aufenthalt im Gastland bei einer gemeinwohlorientierten Organisation stattfindet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Outgoing-Projekten müssen ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Incoming-Projekts müssen in einem Bildungs-, Jugend- oder Sozialprojekt der Partner in Brandenburg mitarbeiten. Zielgruppe sind hauptsächlich junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen. Sie müssen in einer Gruppe mit Erwachsenenbegleitung reisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.