KfW -Förderkredit großer Mittelstand
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25.000.000 EUR erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt: in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt: deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Gruppenumsatz überschreitet nicht 500.000.000 EUR . Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Bei Vorhaben im Ausland müssen Sie die gesetzlich geltenden Standards des Umwelt- und Sozialrechts des Landes erfüllen, in dem Sie investieren. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.