Fördermelder

Kinoinvestitionsprogramm ?Film ab!?

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen und bei Auszahlung der Förderung eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Wohn- oder Geschäftssitz haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie vorrangig ökologische Investitionsalternativen wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch et cetera). Als Antragsteller müssen Sie mindestens eines der 4 folgenden Kriterien erfüllen: prämierte Auszeichnung mit dem Kinokulturpreis in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung, Lage der Abspielstätte in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Engagement für Nachwuchs/Kinder oder Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder ein Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 Prozent deutscher und europäischer Filme in den letzten 3 Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.