Fördermelder

KLIMAfit

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Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Projektträger Gruppen (Konvois) zusammenstellen und betreuen, in denen sich Unternehmen und andere Organisationen auf den Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Als Projektträger sind antragsberechtigt: Organisationen der Wirtschaft, öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Verbände, Innungen, Kommunen, Kirchen, Unternehmen und Vereine, deren Gesellschafter ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften bestehen. Teilnahmeberechtigt an KLIMAfit-Konvois sind Unternehmen jeglicher Größe und Branche Verbände, Vereine, Kammern, Innungen der Wirtschaft, Kommunen und kommunale Einrichtungen, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe, weitere Teilnehmende (in Abstimmung mit der bewilligenden Stelle) mit Standort in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Konvoi muss aus mindestens 5 bis maximal 12 Teilnehmenden bestehen. Die Teilnehmenden sind zur aktiven Mitarbeit verpflichtet. Das Beratungsunternehmen muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die Teilnehmenden in allen Belangen des betrieblichen Klimaschutzes kompetent beraten zu können. Als Projektträger sind Sie für die organisatorische Abwicklung des KLIMAfit-Konvois verantwortlich. Hierzu gehören beispielsweise die Akquise von Teilnehmenden, Auswahl und Beauftragung des Beratungsunternehmens, normalerweise die Durchführung einer Informationsveranstaltung, Erstellung von Werbematerialien und Dokumentationsmedien, Zusammenstellung der Prüfkommission sowie Erstellung eines Abschlussberichts. Im Rahmen der individuellen Beratung ist mit den Teilnehmenden eine belastbare Treibhausgasbilanz zu erarbeiten und hierauf aufbauend ein individuelles Maßnahmenprogramm zur Reduktion der Treibhausgase festzulegen. In einem Konvoi werden mindestens 4 und höchstens 6 Workshops à 4 Stunden durchgeführt. Die Workshops müssen die Teilnehmenden befähigen, individuell für ihr Unternehmen oder ihre Organisation eine Bestandsaufnahme durchzuführen sowie die Datenbasis für ihre Treibhausgasbilanz zu erheben. Nach Abschluss der Workshop -Reihe müssen folgende Maßnahmen durchgeführt worden sein: Aufbereitung der Datenbasis und Erstellung der Treibhausgasbilanz, Einrichtung einer Organisationsstruktur für den Klimaschutz, Entwicklung von Klimaschutzleitlinien und gegebenenfalls quantitativen Klimazielen, Erstellung eines Programms mit mindestens 5 Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen. Ein Jahr nach der Kommissionsprüfung müssen die Teilnehmenden erneut eine Treibhausgasbilanz erstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.